Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Firma Seibert & Sohn IT Services KG



I)    Geltung der Bedingungen

1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Seibert & Sohn erfolgt ausschl. aufgrund dieser AGB. Diese gelten somit auch für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts-/Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.


II)    Angebot und Vertragsabschluss

1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3) Die Verkaufsangestellten der Firma Seibert & Sohn sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.


III)    Preise

1) Soweit nicht anders angeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise, 7 Tage ab deren Datum, gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Fa. Seibert & Sohn genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Bonn.


IV)    Lieferungs- und Leistungsziel

1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.

2) Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich    machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und falsche bzw. verzögerte Eigenbelieferung seitens des Lieferanten der Fa. Seibert & Sohn, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

4) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.


V)    Gefahrübergang

1) Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Fa. Seibert & Sohn verlassen hat.


VI)    Gewährleistung

1) Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind: Die Gewährleistung beträgt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate.

2) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Fa. Seibert & Sohn nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

3) Der Käufer muss dem Verkäufer die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

4) Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins und der Rechnung, mit denen das Gerät geliefert wurde, an die Fa. Seibert & Sohn zur Reparatur eingeschickt bzw. angeliefert wird. Die Geräte müssen in Originalverpackung mit Produktbeschreibungen frei Haus eintreffen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten, treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft. Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Tonermaterialien und andere Verschleißmaterialien sowie die unsachgemäße Benutzung und Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten, haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.

5) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

7) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistungen für die Produkte und schließen weitere Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.


VII)    Eigentumsvorbehalt

1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen.

2) Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.

3) Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware, tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.

4) Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, sowie uns die zu unserer Intervention erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.


VIII)    Nutzungsrecht

1) Alle von der Fa. Seibert & Sohn im Rahmen von Vertragsausführungen gefertigten Arbeiten, Aufzeichnungen, Unterlagen, Präsentationen und elektronische Daten sind Eigentum der Fa. Seibert & Sohn. Die Herausgabe dieser Unterlagen kann vom Kunden nicht verlangt werden.

2) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Bezahlung der Leistung für die vertraglich vereinbarte Dauer und den vereinbarten Umfang nicht ausschließliche und nicht übertragbare einfache Nutzungsrechte an denen von der Fa. Seibert & Sohn für die Auftragsausführung gefertigten Arbeiten.

3) Die Übertragung von eingeräumten Nutzungsrechten an Dritte sowie Mehrfachnutzungen sind entgeltpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Fa. Seibert & Sohn. Der Kunde hat die Fa. Seibert & Sohn unverzüglich über die Überlassung sowie Mehrfachnutzungen von Nutzungsrechten zu informieren.

4) Nach Ende des Vertrages fallen die übertragenen Rechte des Kunden ohne weitere Rechtshandlung an die Fa. Seibert & Sohn zurück.


IX)    Urheberrecht

1) Die von der Fa. Seibert & Sohn im Bereich der Softwareentwicklung und des Webdesign erbrachten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelungen gelten auch dann als vereinbart, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nach dem Urheberrechtsgesetz nicht erreicht ist.

2) Die Fa. Seibert & Sohn ist berechtigt die von ihr gefertigten Arbeiten für Eigenwerbung zu nutzen und zu publizieren. Ferner ist es ihr gestattet den Kunden als Referenzkunden zu nennen. Der Kunde räumt der Fa. Seibert & Sohn das Recht ein die angefertigten Arbeiten zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben.

3) Die von der Fa. Seibert & Sohn angefertigten Arbeiten dürfen durch den Kunden weder im Original noch in Kopie zur Weiterbearbeitung an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung des Werks oder Teilen des Werks ist unzulässig.

4) Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, deren Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung, als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fa. Seibert & Sohn.


X)    Haftungsbeschränkung

1) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen die Fa. Seibert & Sohn als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.


XI)    Anwendbares Recht

1) Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2) Soweit der Käufer Vollkaufmann i. S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Bonn ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


XII)    Hinweis auf Widerrufsrecht für Verbraucher

1) Endkunden haben im Versandhandel ein kostenloses Widerrufsrecht. Dieses gilt nicht
a) für Waren, die im Kundenauftrag speziell angefertigt wurden,
b) für Waren, die nicht für eine Rücksendung geeignet sind,
c) Software, die benutzt oder deren Datenträger entsiegelt wurde.

2) Liegt der Kaufpreis über 40 Euro, erstatten wir die Kosten für die preisgünstigste Rücksendung gegen Beleg und Angabe des Kontos für die Überweisung.

3) Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Er muss schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Hinweises und der Ware an unsere Anschrift (siehe Vorderseite) erfolgen.

4) Bei Ausübung des Widerrufsrechts ist die vollständige Ware inkl. allen Zubehörs, Verpackung, etc. in ausreichender versandgesicherter Verpackung zurückzugeben.Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Firma Seibert & Sohn IT Services KG


Stand 01.06.2011